BDSG – Bundesdatenschutzgesetz
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist das zentrale Datenschutzgesetz in Deutschland. Es regelt den Schutz personenbezogener Daten und deren Verarbeitung durch öffentliche und nicht-öffentliche Stellen. Das BDSG ergänzt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union und enthält nationale Regelungen, die spezifisch für Deutschland gelten. Ziel des BDSG ist es, die Grundrechte und Grundfreiheiten von Personen im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer Daten zu schützen.
Anwendungsbereich des BDSG
Das BDSG gilt in folgenden Bereichen:
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Öffentliche Stellen: Bundesbehörden und andere öffentliche Einrichtungen, die personenbezogene Daten verarbeiten.
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Nicht-öffentliche Stellen: Unternehmen, Vereine und Privatpersonen, die Daten für berufliche oder geschäftliche Zwecke verarbeiten.
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Zusätzliche nationale Regelungen: Ergänzung der DSGVO in Bereichen, in denen diese nationale Regelungen erlaubt (z. B. Arbeitsrecht, Videoüberwachung).
Wichtige Inhalte des BDSG
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Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen: Das BDSG regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Behörden des Bundes.
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Beschäftigtendatenschutz: Spezielle Regelungen zur Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten, z. B. im Zusammenhang mit Arbeitsverträgen oder Überwachung.
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Videoüberwachung: Vorgaben zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume, einschließlich Anforderungen an Transparenz und Zweckbindung.
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Rechte der Betroffenen: Ergänzungen und Konkretisierungen der DSGVO, z. B. beim Auskunftsrecht oder Löschrecht.
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Datenschutzbeauftragter: Anforderungen an die Benennung und Aufgaben von Datenschutzbeauftragten, insbesondere in Unternehmen.
Besondere Regelungen im BDSG
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Profiling und automatisierte Entscheidungen: Einschränkungen und Vorgaben für Entscheidungen, die ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung basieren.
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Datenverarbeitung für Strafverfolgungsbehörden: Spezifische Regelungen für den Umgang mit Daten durch Strafverfolgungsbehörden (BDSG Teil 3).
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Datenschutz bei Kindern: Besondere Schutzvorkehrungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern.
Rechte von Betroffenen
Das BDSG ergänzt die DSGVO und stärkt die Rechte betroffener Personen, darunter:
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Auskunftsrecht: Betroffene haben das Recht, Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten.
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Löschrecht: Anspruch auf die Löschung von Daten, wenn diese nicht mehr benötigt werden oder die Verarbeitung unrechtmäßig ist.
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Einschränkung der Verarbeitung: Möglichkeit, die Verarbeitung von Daten unter bestimmten Bedingungen einzuschränken.
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Recht auf Widerspruch: Betroffene können der Verarbeitung ihrer Daten widersprechen, insbesondere bei direkter Werbung.
Zusammenhang mit der DSGVO
Das BDSG steht in enger Verbindung zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Während die DSGVO den rechtlichen Rahmen auf EU-Ebene vorgibt, ergänzt das BDSG diese durch nationale Regelungen. Unternehmen und öffentliche Stellen müssen daher sowohl die Vorgaben der DSGVO als auch die des BDSG einhalten.
Bedeutung des BDSG
Das Bundesdatenschutzgesetz ist ein essenzieller Bestandteil des Datenschutzrechts in Deutschland. Es schützt die Rechte und Freiheiten von Personen im Umgang mit ihren Daten und sorgt für Transparenz und Rechtssicherheit bei der Datenverarbeitung. Zusammen mit der DSGVO bildet das BDSG die Grundlage für einen umfassenden und wirksamen Datenschutz.
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