Die NIS-2-Betroffenheitsprüfung hilft Unternehmen herauszufinden, ob sie die neuen Regeln für
Cybersicherheit einhalten müssen. Seit Dezember 2025 gilt in Deutschland das NIS-2-Umsetzungsgesetz. Es basiert auf einer europäischen Richtlinie und betrifft rund 29.500 Unternehmen in 18 verschiedenen Branchen. Zu diesen Branchen gehören zum Beispiel Energie, Gesundheit, Transport, Lebensmittel oder digitale Dienste wie
Hosting und
DNS. Ob Ihr Unternehmen betroffen ist, hängt von zwei Dingen ab: In welcher Branche Sie tätig sind und wie groß Ihr Unternehmen ist. Ab 50 Mitarbeitern oder mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz kann das Gesetz für Sie gelten. Besonders große Unternehmen ab 250 Mitarbeitern unterliegen noch strengeren Regeln. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik stellt ein kostenloses
Online-Tool bereit, mit dem Sie prüfen können, ob Sie betroffen sind. Sie beantworten dort Fragen zu Ihrer Branche und Unternehmensgröße und erhalten eine Einschätzung. Betroffene Unternehmen müssen ihre IT-Sicherheit verbessern, Sicherheitsvorfälle melden und sich beim
BSI registrieren. Es gibt keine Übergangsfrist. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro. Eine frühzeitige Prüfung ist daher für jedes Unternehmen sinnvoll.
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