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IR-Marke

Zuletzt aktualisiert: 02.06.2025Autor: Redaktion DomainProvider.de · Lesezeit: 4 Min.

Die IR-Marke (Internationale Registrierung einer Marke) ist ein Verfahren, mit dem ein Markeninhaber seinen Markenschutz ueber die Grenzen des Heimatlandes hinaus auf weitere Staaten ausdehnen kann. Grundlage dieses Systems sind das Madrider Abkommen ueber die internationale Registrierung von Marken (MMA) und das dazugehoerige Madrider Protokoll (PMMA). Verwaltet wird das System von der Weltorganisation fuer geistiges Eigentum (WIPO) mit Sitz in Genf. Fuer Unternehmen, die ihre Marke international schuetzen moechten, bietet die IR-Marke einen deutlich vereinfachten Weg im Vergleich zu einzelnen nationalen Anmeldungen.

Wie funktioniert die internationale Markenregistrierung?

Die Anmeldung einer IR-Marke setzt eine bestehende nationale Marke oder zumindest eine laufende nationale Anmeldung voraus. Diese sogenannte Basismarke dient als Ausgangspunkt fuer die internationale Registrierung. Der Ablauf gestaltet sich folgendermassen:

  1. Basismarke sicherstellen: Der Anmelder benoetigt eine eingetragene oder angemeldete Marke im Ursprungsland (z. B. beim Deutschen Patent- und Markenamt, DPMA).
  2. Antrag ueber das Ursprungsamt: Der Antrag auf internationale Registrierung wird nicht direkt bei der WIPO eingereicht, sondern ueber das nationale Markenamt weitergeleitet.
  3. Pruefung durch die WIPO: Die WIPO prueft formale Anforderungen und klassifiziert die Waren und Dienstleistungen nach dem Nizzaer Klassifikationssystem.
  4. Eintragung und Veroeffentlichung: Bei erfolgreicher Pruefung wird die Marke im internationalen Register eingetragen und in der WIPO Gazette veroeffentlicht.
  5. Nationale Pruefung: Die benannten Laender pruefen die Marke nach ihren jeweiligen nationalen Vorschriften und koennen die Schutzwirkung verweigern.

Die Schutzdauer einer IR-Marke betraegt zehn Jahre und kann unbegrenzt um jeweils weitere zehn Jahre verlaengert werden.

Madrider Abkommen und Madrider Protokoll

Das Madrider System besteht aus zwei voelkerrechtlichen Vertraegen:

  • Madrider Abkommen (MMA, seit 1891): Das aeltere der beiden Abkommen. Es setzt eine bereits eingetragene Basismarke voraus und bietet vergleichsweise niedrige Gebuehren.
  • Madrider Protokoll (PMMA, seit 1996): Flexibler als das MMA. Hier genuegt eine laufende Anmeldung als Basis. Zudem koennen einzelne Laender nachtraeglich benannt werden.

Die meisten Staaten sind heute dem Madrider Protokoll beigetreten. Ueber 130 Laender sind am Madrider System beteiligt, darunter alle EU-Mitgliedstaaten, die USA, China, Japan und Russland. Auch die Europaeische Union selbst kann als Ganzes benannt werden, sodass mit einer einzigen Benennung Markenschutz in allen EU-Laendern entsteht.

Abhaengigkeit von der Basismarke

In den ersten fuenf Jahren nach der internationalen Registrierung haengt die IR-Marke von der Basismarke ab. Wird die nationale Marke in diesem Zeitraum geloescht, angefochten oder eingeschraenkt, wirkt sich das direkt auf die IR-Marke aus (sogenannter zentraler Angriff). Nach Ablauf der Fuenfjahresfrist wird die IR-Marke unabhaengig und besteht eigenstaendig weiter.

IR-Marke und Domainrecht

Die internationale Markenregistrierung hat direkte Auswirkungen auf das Domainrecht. Inhaber einer IR-Marke koennen ihre Markenrechte geltend machen, wenn ein Dritter eine Domain registriert, die mit ihrer geschuetzten Marke identisch oder verwechslungsfaehig ist.

Das wichtigste Instrument hierfuer ist das UDRP-Verfahren (Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy), das von der WIPO administriert wird. In einem UDRP-Verfahren kann der Markeninhaber die Uebertragung oder Loeschung einer Domain beantragen, wenn:

  • Die Domain mit der Marke identisch oder verwechslungsfaehig ist.
  • Der Domaininhaber kein berechtigtes Interesse an der Domain hat.
  • Die Domain boesglaeubig registriert oder genutzt wird.

Eine eingetragene IR-Marke verschafft dem Inhaber in solchen Verfahren eine starke Rechtsposition. Gerade bei internationalen Domainstreitigkeiten unter generischen Top-Level-Domains wie .com, .net oder .org ist die IR-Marke ein anerkannter Nachweis fuer Markenrechte.

Kosten und praktische Hinweise

Die Kosten einer IR-Marke setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:

  • Grundgebuehr: Wird an die WIPO gezahlt und richtet sich danach, ob die Marke in Farbe oder schwarz-weiss angemeldet wird.
  • Laendergebuehren: Jedes benannte Land erhebt eine eigene Gebuehr, deren Hoehe variiert.
  • Klassenzuschlaege: Bei Anmeldung in mehreren Waren- und Dienstleistungsklassen fallen zusaetzliche Gebuehren an.

Trotz dieser Gebuehren ist die IR-Marke fuer Unternehmen, die Markenschutz in mehreren Laendern benoetigen, erheblich kostenguenstiger als einzelne nationale Anmeldungen. Die zentrale Verwaltung ueber die WIPO vereinfacht zudem die Verlaengerung und Aenderung der Marke.