Die IR-Marke (Internationale Registrierung einer Marke) ist ein Verfahren, mit dem ein Markeninhaber seinen Markenschutz ueber die Grenzen des Heimatlandes hinaus auf weitere Staaten ausdehnen kann. Grundlage dieses Systems sind das Madrider Abkommen ueber die internationale Registrierung von Marken (MMA) und das dazugehoerige Madrider Protokoll (PMMA). Verwaltet wird das System von der Weltorganisation fuer geistiges Eigentum (WIPO) mit Sitz in Genf. Fuer Unternehmen, die ihre Marke international schuetzen moechten, bietet die IR-Marke einen deutlich vereinfachten Weg im Vergleich zu einzelnen nationalen Anmeldungen.
Die Anmeldung einer IR-Marke setzt eine bestehende nationale Marke oder zumindest eine laufende nationale Anmeldung voraus. Diese sogenannte Basismarke dient als Ausgangspunkt fuer die internationale Registrierung. Der Ablauf gestaltet sich folgendermassen:
Die Schutzdauer einer IR-Marke betraegt zehn Jahre und kann unbegrenzt um jeweils weitere zehn Jahre verlaengert werden.
Das Madrider System besteht aus zwei voelkerrechtlichen Vertraegen:
Die meisten Staaten sind heute dem Madrider Protokoll beigetreten. Ueber 130 Laender sind am Madrider System beteiligt, darunter alle EU-Mitgliedstaaten, die USA, China, Japan und Russland. Auch die Europaeische Union selbst kann als Ganzes benannt werden, sodass mit einer einzigen Benennung Markenschutz in allen EU-Laendern entsteht.
In den ersten fuenf Jahren nach der internationalen Registrierung haengt die IR-Marke von der Basismarke ab. Wird die nationale Marke in diesem Zeitraum geloescht, angefochten oder eingeschraenkt, wirkt sich das direkt auf die IR-Marke aus (sogenannter zentraler Angriff). Nach Ablauf der Fuenfjahresfrist wird die IR-Marke unabhaengig und besteht eigenstaendig weiter.
Die internationale Markenregistrierung hat direkte Auswirkungen auf das Domainrecht. Inhaber einer IR-Marke koennen ihre Markenrechte geltend machen, wenn ein Dritter eine Domain registriert, die mit ihrer geschuetzten Marke identisch oder verwechslungsfaehig ist.
Das wichtigste Instrument hierfuer ist das UDRP-Verfahren (Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy), das von der WIPO administriert wird. In einem UDRP-Verfahren kann der Markeninhaber die Uebertragung oder Loeschung einer Domain beantragen, wenn:
Eine eingetragene IR-Marke verschafft dem Inhaber in solchen Verfahren eine starke Rechtsposition. Gerade bei internationalen Domainstreitigkeiten unter generischen Top-Level-Domains wie .com, .net oder .org ist die IR-Marke ein anerkannter Nachweis fuer Markenrechte.
Die Kosten einer IR-Marke setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
Trotz dieser Gebuehren ist die IR-Marke fuer Unternehmen, die Markenschutz in mehreren Laendern benoetigen, erheblich kostenguenstiger als einzelne nationale Anmeldungen. Die zentrale Verwaltung ueber die WIPO vereinfacht zudem die Verlaengerung und Aenderung der Marke.
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