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Elektronische Signatur

Definitionen und Erklärungen zu Elektronische Signatur

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Elektronische Signatur: Was ist eine elektronische Signatur?

Eine elektronische Signatur ist ein digitales Verfahren zur Bestätigung der Echtheit und Integrität elektronischer Daten, insbesondere von Dokumenten und Nachrichten. Sie dient dem Nachweis, dass eine bestimmte Person ein elektronisches Dokument erstellt, genehmigt oder zur Kenntnis genommen hat. Im rechtlichen Kontext ist die elektronische Signatur ein wichtiges Instrument zur digitalen Identifikation und Beweissicherung.

Rechtlicher Rahmen (EU – eIDAS-Verordnung)

In der Europäischen Union ist die elektronische Signatur durch die eIDAS-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 910/2014) geregelt. Sie unterscheidet zwischen drei Signaturarten mit jeweils unterschiedlichem Sicherheits- und Vertrauensniveau:

Signaturtyp Beschreibung Rechtliche Wirkung
Einfache elektronische Signatur (EES) Beliebige digitale Kennzeichnung (z. B. eingescannte Unterschrift, E-Mail-Absender) Beweiskraft abhängig vom Einzelfall
Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) Bindet Signatur eindeutig an eine Person, basiert auf asymmetrischer Verschlüsselung Gilt als sicherer Nachweis, fälschungssicherer als EES
Qualifizierte elektronische Signatur (QES) Zusätzlich durch qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (VDA) mit Identitätsprüfung Gleichgestellt mit handschriftlicher Unterschrift (z. B. für Verträge, Behörden)
Technische Grundlagen
  • Beruht in der Regel auf asymmetrischer Verschlüsselung (z. B. mit X.509-Zertifikaten)
  • Das Dokument wird mit dem privaten Schlüssel der unterzeichnenden Person signiert
  • Empfänger prüft die Signatur mit dem öffentlichen Schlüssel
  • Signaturen können in PDF-Dokumente, XML-Dateien, E-Mails oder Anwendungen eingebettet werden
Beispiele für Einsatzbereiche
  • Elektronische Verträge (z. B. Mietverträge, Bestellungen, NDA)
  • Behördliche Kommunikation (z. B. mit ELSTER oder EU-Portalen)
  • Digitale Rechnungen mit Signaturpflicht (z. B. XRechnung, ZUGFeRD)
  • E-Mail-Kommunikation mit S/MIME-Zertifikaten
Bekannte Anbieter für elektronische Signaturen
  • D-Trust (Bundesdruckerei)
  • SwissSign
  • GlobalSign
  • DocuSign, Adobe Sign (für qualifizierte Signaturen über VDA)
Abgrenzung zu E-Mail-Zertifikaten

E-Mail-Zertifikate (z. B. S/MIME) können für die Signierung von Nachrichten genutzt werden und gelten als fortgeschrittene elektronische Signatur, sofern sie eine eindeutige Personenbindung aufweisen. Für rechtsverbindliche Verträge ist jedoch in vielen Fällen eine qualifizierte Signatur (QES) erforderlich.

Bezug zu Hosting und Webanwendungen
  • Serverseitige Dokumentenerstellung kann durch integrierte Signaturdienste ergänzt werden
  • API-gestützte Signaturlösungen lassen sich in Kundenportale, Ticketsysteme oder Vertragsplattformen einbinden
  • Bei Domainregistrierung oder SSL-Zertifikat kaufen kann eine qualifizierte Signatur zur Identitätsbestätigung verlangt werden (z. B. bei EV-Zertifikaten)
Empfehlungen für Unternehmen
  • Wählen Sie das Signaturniveau abhängig vom Anwendungsfall und der rechtlichen Anforderung
  • Nutzen Sie qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter für rechtsverbindliche Signaturen
  • Integrieren Sie Signatur-Workflows in bestehende Prozesse (z. B. digitale Vertragsfreigabe)
  • Schulen Sie Mitarbeitende im sicheren Umgang mit Signaturen und Zertifikaten
Überblick: Elektronische Signatur im Vergleich
  • EES: Einfach, schnell, aber rechtlich unsicher
  • FES: Sicherer, technikgestützt, geeignet für geschäftliche Kommunikation
  • QES: Höchste Beweiskraft, rechtlich anerkannt, gesetzlich reguliert

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